Wolfgang Nörr                  Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schön, dass ich Sie auf meiner Internetseite begrüßen darf!

 

Ich bin Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und beschäftige mich seit 1992 nahezu ausschließlich mit arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zu meiner Mandantschaft gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

 

Ein gut funktionierendes Arbeitsverhältnis ist für die allermeisten Beschäftigten von großer Bedeutung. Doch können jederzeit unerwartete Probleme am Arbeitsplatz auftreten, die erhebliche Auswirkungen auf die weitere berufliche und finanzielle Zukunft mit sich bringen. Als Beispiele nenne ich eine unerwartete Kündigung oder Abmahnung, eine lang andauernde Erkrankung, wirtschaftliche Probleme des Betriebs und dadurch nicht gezahltes Entgelt oder ein zu schlecht empfundenes Arbeitszeugnis.

 

Umgekehrt wünscht sich jeder Arbeitgeber ein gut funktionierendes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auf die er sich jederzeit verlassen kann. Hierzu bedarf es neben einem guten Gespür für das richtige Personal auch dem erforderlichen arbeitsrechtlichen Know-how. Deshalb sind unter anderem rechtssicher formulierte Arbeitsverträge von enormer Bedeutung.

 

Falls Sie von einem arbeitsrechtlichen Problem betroffen sind, rufen Sie mich an und vereinbaren einen Beratungstermin. Ich höre mir Ihre Fragestellung ausgiebig an, analysiere Ihre Situation anhand der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung und zeige Ihnen dann mögliche Lösungswege auf.

 

Aufgrund meiner vermittelnden Vorgehensweise arbeite ich gerne an innerbetrieblichen Lösungen mit. Sofern diese nicht möglich sind, müssen berechtigte Forderungen gegebenenfalls aber auch gerichtlich durchgesetzt werden.

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© Anwaltskanzlei Wolfgang Nörr

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